Auf öffentlichen Staßen und Wegen wird der Winterdienst von der Gemeinde durchgeführt, d.h. vom gemeindlichen Bauhof und von Firmen, die von der Gemeinde beauftragt werden.
Die Räum- und Streupflicht von Gehsteigen, die an Privatgrundstücke angrenzen obliegt den Grundstückseigentümern.