Bitte sprechen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt vor. Mitzubringen ist ein biometrisches Passbild,
das alte Pass- bzw. Ausweisdokument und ggf. Geburtsurkunde.
Der Personalausweis wird auf Antrag auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt.
Bitte legen Sie uns hierbei das schriftliche Einverständnis
beider Elternteile vor.
Gültigkeit:
Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Personalausweis sechs Jahre gültig;
ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
Kosten:
Personalausweis (ab 24. Lebensjahr) 37,00 €
Personalausweis (bis 24. Lebensjahr) 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Die weiteren Gebühren für Online-Ausweisfunktionen sind der
"Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis ab dem 1. November 2010" zu entnehmen.