Destinationszeichen für den Tourismus
Verwendung der Destinationsmarke
Touristische und branchennahe Unternehmen und
Organisationen können die Verwendung der Destinationsmarke beantragen.
Die Destinationsmarke darf nur unverändert verwendet werden. Hier bilden Markenzeichen (Wortbildmarke), Panorama und
Claim eine untrennbare Einheit. Das Logo ist primär für das
Co-Branding vorgesehen. Das heißt, es ersetzt nicht die
Eigenmarken/-logos, sondern ergänzt es um die regionale
und örtliche Zuordnung unter dem Dach der Marke Lenggries.
Wer darf die Destinationsmarke verwenden?
- Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebe
- Eventveranstalter & Freizeitanbieter (z.B. Hotelkooperation, Aufstiegsanlage)
- touristische Dienstleister
- Sponsoringpartner
- Hersteller von Lenggries-gebrandeten Merchandisingartikeln
Mit der Antragstellung sollten Nachweise zur betrieblichen Qualifikation (z. B. DTV-Klassifizierung), zur beruflichen Qualifizierung (z. B. Trainerausbildung) eingereicht werden und/oder der Nachweis "Ausbildungsbetrieb".