• Große Teile der Gemeinde sind an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Wer nicht angeschlossen ist, muß seine häuslichen Abwässer über ein Abfuhrunternehmen (Fa. Hepp - Bad Heilbrunn, Fa. Huber - Linden, Fa. Schinagl - Bad Tölz) innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes leeren lassen.
• Der Leistungsnachweis oder die jeweilige Rechnung sind der Steuerstelle vorzulegen, damit die Erhebung der Kleineinleiterabgabe (17,90 EUR pro gemeldeter Person) entfällt.
• Es besteht auch die Möglichkeit (z. B. für Landwirte) die häuslichen Abwässer direkt an die gemeindliche Kläranlage anzuliefern. Keinesfalls dürfen häusliche Abwässer auf Grünland ausgebracht werden!
Aktuelle Meldungen aus dem Rathaus:
+++ Interessenbekundung Alpenfestsaal +++
+++ Infos - Ukraine Flüchlinge +++
+++ Infos zur Grundsteuerreform in Bayern +++
Notfallmappe im Formularcenter