Stundungsanträge sind unter Angabe von Gründen der Zahlungsfähigkeit, sowie eines Zahlungsvorschlages (Höhe und Zeitpunkt der Ratenzahlungen) an die Kämmerei zu richten.
Für die Stundung werden Zinsen in Höhe von 0,5 % je Monat erhoben.
Werden die Raten vom Steuerpflichtigen nicht pünktlich und in der vereinbarten Höhe eingehalten, ist die genehmigte Stundung gegenstandslos und der Betrag umgehend zur Zahlung fällig.