Änderung bei der Sperrmüllentsorgung!
Zum 01.01.2018 verlieren die alten Spermüllkarten ihre Gültigkeit (bis dahin schon eingegangene Karten zur Abholung werden noch wie zuvor bearbeitet). Sperrmüll-Abholungen werden dann mit einer Pauschale kostenpflichtig. Die Selbstanlieferung ist weiterhin kostenfrei möglich, allerdings nur mit einer vom AWU ausgestellten, personifizierten Berechtigung.
Formulare für die Anforderung der Sperrmüllabholung oder einer Berechtigung zur Selbstablieferung können im Steuer- und Gebührenamt abgeholt werden oder ganz bequem im Internet unter http://wgv-quarzbichl.de/formulare_antraege/ heruntergeladen werden.
Weitere Informationen bezüglich Sperrmüll finden Sie unter www.wgv-quarzbichl.de.