Bei Mahnungen (öffentl. rechtl.) ab 50,00 € werden Säumniszuschläge in Höhe von 1 % je angefangenem Monat festgesetzt. Für die Berechnung wird der rückständige Betrag auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren Betrag abgerundet.
Bei Mahnungen (öffentl. rechtl.) ab 50,00 € werden Säumniszuschläge in Höhe von 1 % je angefangenem Monat festgesetzt. Für die Berechnung wird der rückständige Betrag auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren Betrag abgerundet.