Die Anträge auf Befreiung der Runfunkbeitragspflicht bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags sind im Sozialamt (Erdgeschoss) der Gemeinde erhältlich.
Eine Befreiung der Rundfunkbeitragspflicht können u. a. folgende Personen beantragen:
• Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt
• Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
• Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
• Empfänger von BAföG
Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags können behinderte Menschen beantragen, denen das RF-Kennzeichen zuerkannt worden ist
Wenn eine Gebührenbefreiuung bzw. -ermäßigung vorliegt, kann außerdem der Sozialtarif bei der Telekom und der Sozialtarif für Strom bei "eON" beantragt werden.
Genauere Informationen erhalten Sie im Sozialamt.