Folgende Personen können einen EU-Parkausweis für schwerbehinderte Menschen erhalten:
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
- Blinde (Merkzeichen Bl).
Falls Sie die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie bei Vorliegen der Merkzeichen G und B trotzdem einen Antrag für einen Parkausweis aufgrund einer bayerischen Sonderregelung – mit auf Bayern beschränkter Gültigkeit – beantragen.
Bitte sprechen Sie hierzu persönlich im Sozialamt (Erdgeschoß) der Gemeinde vor. Vorzulegen sind der Schwerbehindertenausweis und ein Lichtbild.