Gemäß § 1 Kostensatzung der Gemeinde Lenggries i. V. mit Art. 20 Kostengesetz (KG) und Art. 23 Gemeindeordnung (GO) erhebt die Gemeinde für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis Kosten (Gebühren und Auslagen). Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis (Komm-KVz), das Anlage der Kostensatzung ist. Für die Anmahnung rückständiger Beiträge wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.