Die Gewerbezentralregisterauskunft kann im Einwohnermeldeamt unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. Dabei ist anzugeben, welche Art der Auskunft beantragt werden soll:
- für private Zwecke
oder - zur Vorlage bei einer Behörde
(bitte bringen Sie die Zustellungsanschrift mit)
Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz (ehemals Bundeszentralregister) in Bonn weitergeleitet, die den Gewerbezentralregisterauszug auf dem Postweg versendet.
Kosten: 13,00 €