Sie wollen Fernsehgebührenbefreiung beantragen?
Zuständig für die Fernsehgebührenbefreiung ist die GEZ.
Anträge sind beim Sozialamt erhältlich.
Bitte sprechen Sie hierfür persönlich vor.
Mitzubringen sind:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF
- oder Sozialhilfeantrag,
- oder Nachweise der Einkünfte und der Ausgaben für die Berechnung des Einkommens.