Bei einem (beide ledig und mit deutscher Staatsangehörigkeit) ohne Kind ist jeweils ein
- Reisepass oder Personalausweis,
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
(im Regelfall nicht älter als 6 Monate) und - eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes
mitzubringen.
Für weiter Auskünfte steht Ihnen das Standesamt gerne zur Verfügung.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin beim Standesamt!