Große Teile der Gemeinde sind an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Wer nicht angeschlossen ist, muß seine häuslichen Abwässer über ein Abfuhrunternehmen (Fa. Hepp - Bad Heilbrunn, Fa. Huber - Linden, Fa. Schinagl - Bad Tölz) innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes leeren lassen.
Der Leistungsnachweis oder die jeweilige Rechnung sind der Steuerstelle vorzulegen, damit die Erhebung der Kleineinleiterabgabe (17,90 EUR pro gemeldeter Person) entfällt.
Es besteht auch die Möglichkeit (z. B. für Landwirte) die häuslichen Abwässer direkt an die gemeindliche Kläranlage anzuliefern. Keinesfalls dürfen häusliche Abwässer auf Grünland ausgebracht werden!