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Urlaub auf dem Bauernhof
Hinweise für Ihre Übernachtung in Lenggries
Was Sie beachten sollten:
Zustandekommen einer verbindlichen Buchung
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die Ausfälle branchenüblich zu ersetzen. Bei Übernachtung und Frühstück und bei Ferienwohnungen sind das 80% des Vollinklusiv-Preises, bei Zimmern mit Verpflegung 60% des Pension-Vollinklusiv-Preises.
- Der Gastwirt/Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Kurbeitrag
Der ortsübliche Kurbeitrag wird vom Vermieter zusammen mit dem Übernachtungspreis berechnet.
Kurgebiet I:
Einzelpersonen: 1 Euro in der Hauptsaison (HS), 70 Cent in der Nebensaison (NS)
Bei Familien:
Für die 1. und 2. Person: 1 Euro (HS), 70 Cent (NS)
Für die 3. und jede weitere Person über 18 Jahre: 65 Cent (HS) und 50 Cent (NS)
Kinder bis 18 Jahre: frei
Kurgebiet II (nur Fall und Vorderriß)
Einzelpersonen: 80 Cent (HS), 55 Cent (NS)
Bei Familien:
Für die 1. und 2. Person: 80 Cent (HS), 55 Cent (NS)
Für die 3. und weitere Person über 18 Jahre: 50 Cent (HS), 40 Cent (NS)
Kinder bis 18 Jahre: frei
Allgemeiner Hinweis
Für die Richtigkeit der angebotenen freien Unterkünfte sind die Vermieter selbst verantwortlich.
Gästekarte
Gleich nach der Ankunft in Ihrer Unterkunft verlangen Sie bitte den Meldeschein und füllen diesen genau aus. Der Durchschlag (gelb) enthält als rechten Abschnitt bereits die für Sie vorgesehene kostenlose GÄSTEKARTE . Diese trennen Sie bitte gleich ab – mit dem Namen Ihres Vermieters versehen, ist diese dann ausgefüllt sofort gültig. Mit der Gästekarte erhalten Sie Preisnachlässe bei Eintrittsgeldern zu Museen, Hallen- und Freibädern, Heimatabenden, Kurkonzerten, Ortsrundgängen (in der Saison) u.v.m. Ebenso gewähren die Bergbahnen Nachlässe sowie die Tennisplätze. Die Gästekarte gilt nicht nur in Lenggries, sondern im gesamten Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen.
Was wir Ihnen empfehlen wollen:
Reiserücktrittsversicherung
Nähere Auskünfte erhalten Sie von jedem Reisebüro, den Banken und der Europäischen Reiseversicherung AG, Postfach 800545, 81605 München, Tel.: 089 41661766.
Alpen Plus
Das Brauneck-Gebiet gehört zu dem „Alpen Plus" -Verbund. In diesem Verbund befinden sich vier weitere Partner: Wallbergbahn, Spitzingsee, Sudelfeld und Zahmer Kaiser. Bitte beachten Sie, dass Ihr Skipass ebenfalls in diesen Gebieten, die innerhalb von 40 Autominuten zu erreichen sind, gültig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von AlpenPlus.




