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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Lenggries
Gemäß § 34 der Geschäftsordnung der Gemeinde Lenggries werden Satzungen und Verordnungen, Ladungen, Verwaltungsakte, sowie sonstige Mitteilungen i.V.m. Art. 27 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben wird. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen.
Ergänzend werden alle vorgenannten Bekanntmachungen auf dieser Seite veröffentlicht.




